§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere AGB gelten für die Erbringung von Leistungen, Erstellung und Lieferung beweglicher Sachen, nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossen Vertrages
2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unsern AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen und Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, dass in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung vorgenommen wird.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware, Übergabe des Werkes bzw. Erbringung der Leistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
2. Nebenabreden oder sonstige Abweichungen bedürfen der Schriftform.
3. An Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
4. Zeichnungen, Abbildungen und Angaben über die qualitative und technische Beschaffenheit der Lieferung und Leistung, Maße, Gewichte und Farben, insbesondere in Prospekten oder dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN, EN oder sonstige Normen Bezug haben.
5. Da unsere Produkte ständig fortentwickelt werden, können sich geringfügige Abweichungen des gelieferten zu dem bestellten Produkt ergeben. Sofern dieses Produkt beim Auftraggeber uneingeschränkt verwendet und eingesetzt werden kann, gilt die Abweichung als zulässige und ordnungsgemäße Erfüllung.
§ 3 Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen
1. Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Angebots oder Kostenvoranschlages. Wir sind an einen solchen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Kostenvoranschlags bzw. des Angebots beim Auftraggeber erteilt wird.
2. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Die Vergütung ist nach Beendigung aller Leistungen und nach Rechnungserteilung innerhalb von 14 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
4. Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen und den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Auftraggebers aus demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 4 Leistungszeit
1. Sind von uns Ausführungs- und Fertigungsfristen angegeben und zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
2. Ist der Kunde Unternehmer, ist- sofern sich aus der Auftragsbetätigung nichts anderes ergibt- die Lieferung ab Werk vereinbart.
§ 5 Haftung für Mängel
1. Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.
2. Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
3. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Wegen Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels gilt § 6.
4. Ist der Kunde Verbraucher, haften wir beim Kauf- und Werklieferungsvertrag bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem folgenden keine Einschränkungen ergeben. Offensichtliche Mängel hat der Kunde uns ggü. zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist, erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschweigen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
5. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
6. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Wegen Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels gilt § 6.
7. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses, nach § 478, § 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Wegen Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels gilt § 6.
8. Garantien im Rechtsinne erhält der Auftraggeber von uns nicht.
§ 6 Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen soweit aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalspflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Soweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes bzw. Gefahrübergang.
4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns ggü. ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Werkstattbeschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits vorher die Dritten auf unsere Rechte an der Ware hinzuweisen.
§ 8 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 9 Form der Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber uns ggü. oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform
§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 11 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die St. Josefs-Werkstätten Plaidt wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Stand: Februar 2017 | www.bb-saffig.de