18.10.2024
Zur Woche der Seelischen Gesundheit hat der Berufsbegleitende Dienst in Ahrweiler (BBD) zum Tag der offenen Tür mit einem kleinen Rahmenprogramm eingeladen. Interessierte hatten die Möglichkeit, sich über die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen für psychisch erkrankte Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zu informieren. Dazu wurden Snacks angeboten und es bestand die Möglichkeit, selbst Anti-Stress-Bälle herzustellen.
Wir haben mit Christina Holzky gesprochen, die für den BBD im Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Sie erzählt uns, an wen sich die Leistungen des BBD richten, welche konkreten Angebote es gibt und wie Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber hiervon profitieren können.
An wen richten sich die Leistungen des Berufsbegleitenden Dienstes?
Der Berufsbegleitende Dienst (BBD) gehört zum Integrationsfachdienst, womit der gesetzliche Auftrag in § 192 SGB IX festgelegt ist. Integrationsfachdienste gibt es deutschlandweit und unterstützen Menschen mit Schwerbehinderung, Gleichstellung und/oder einer psychischen Erkrankung (über eine fachärztliche Bescheinigung) bei der Teilhabe am Arbeitsleben. Dabei verfolgt der BBD das Ziel, auftretende Probleme am Arbeitsplatz zu lösen und somit die Beschäftigung zu stabilisieren. Die Beratung ist stets vertraulich und erfolgt mit Einverständnis der Ratsuchenden in enger Zusammenarbeit mit Fachärzten, Kliniken und Reha-Trägern. Beim Berufsbegleitenden Dienst ist der Arbeitsort ausschlaggebend für die räumliche Zuständigkeit. In Bad Neuenahr-Ahrweiler bin ich für den gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig.
Welche konkreten Maßnahmen oder Beratungsangebote bietet der BBD?
Die Arbeit des Berufsbegleitenden Dienstes ist sehr individuell. Betroffene wie auch Arbeitgeber können sich beim Integrationsfachdienst bzw. Berufsbegleitenden Dienst beraten und begleiten lassen. Wir beraten und unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Konflikten am Arbeitsplatz, Wiedereingliederung nach längerer Arbeitsunfähigkeit, Leistungsproblemen sowie persönlichen Schwierigkeiten, die das Arbeitsleben beeinflussen. Auch bei drohender Kündigung, betrieblichem Eingliederungsmanagement nach §84 SGB IX und der Zusammenarbeit mit Fachärzten, Kliniken und Reha-Trägern stehen wir helfend zur Seite.
Inwiefern können Arbeitgeber und betriebliche Gremien von den Leistungen des BBD profitieren?
Wir bieten Arbeitgebern Beratung und Vermittlung bei sozialen Konflikten sowie Unterstützung im betrieblichen Eingliederungsmanagement bei längerer Erkrankung von Mitarbeitenden. Zudem helfen wir bei der Entwicklung von Lösungsstrategien bei Leistungserprobungen und bieten Coaching bei Personalproblemen an. Hinzu kommt die Information über finanzielle und rechtliche Möglichkeiten sowie über Behinderungen und psychische Erkrankungen.