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30.10.2023

Betriebliches Eingliederungsmanagement unterstützt Mitarbeitende bei Rückkehr an den Arbeitsplatz

Unterstützung nach längerer Arbeitsunfähigkeit

Nach längeren Krankheitsphasen ist die Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht immer leicht. Aus diesem Grund können Arbeitnehmer*innen die Hilfe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) in Anspruch nehmen. Worum es sich dabei genau handelt, erzählt uns Ursula Karbaum, BEM-Beauftragte bei den Barmherzigen Brüdern Saffig.

Ursula Karbaum, BEM-Beauftragte der Barmherzigen Brüder Saffig.
Ursula Karbaum, BEM-Beauftragte der Barmherzigen Brüder Saffig.

An wen richtet sich das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement richtet sich lt. § 167 SGB IX an alle Mitarbeitende im Unternehmen, die aufgrund einer Erkrankung in den letzten 12 Monaten für 6 Wochen und mehr dauerhaft oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu einem sogenannten BEM-Gespräch einzuladen. Die Annahme des Angebotes ist für Mitarbeitende freiwillig.
Es ist aber auch möglich, dass ein Mitarbeitender aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einfordert.

Welche Ziele werden hiermit verfolgt?
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verfolgt das Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit oder ggf. einer dauerhaften Beeinträchtigung vorzubeugen und somit Arbeitsplätze im Unternehmen zu erhalten. Des Weiteren soll dazu beigetragen werden, dass Mitarbeitende schneller wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren können. Dies geschieht z.B. durch Hilfestellungen beim Erhalt von Facharztterminen, bei Antragsverfahren für Hilfsmittel, Lohnkostenzuschüsse oder Rehabilitationsmaßnahmen, oder ggf. bei der Anpassung der Tätigkeit.

Wie läuft das Betriebliche Eingliederungsmanagement ab?
Zunächst werden die betroffenen Mitarbeitenden eingeladen und erhalten schriftliche Informationen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, einen Antwortbogen sowie einen frankierten Rückumschlag. Sollten Mitarbeitende dem BEM zustimmen, so wird ein Termin zu einem ersten Gespräch vereinbart. Hier wird über das Verfahren und die Möglichkeiten informiert, sowie über die umfangreichen Datenschutzbestimmungen aufgeklärt. Mitarbeitende dürfen jederzeit eine Person ihres Vertrauens (z.B. von der MAV) mitbringen. In Zusammenarbeit mit dem Mitarbeitenden wird dann überlegt, welche Maßnahmen in seiner derzeitigen Situation sinnvoll sind. Wenn es um Veränderungen am bestehenden Arbeitsplatz geht, so wird in einem nächsten Schritt ein Gespräch mit den Vorgesetzten und dem Mitarbeitenden stattfinden, an dem auch der/die BEM-Beauftragte und ein Vertreter der MAV teilnehmen. Es ist aber auch möglich, dass zunächst ein Termin beim Betriebsarzt erfolgen muss, oder aber eine Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll ist. Dies alles erfolgt in enger Abstimmung mit dem Mitarbeitenden und individuell auf seine Erkrankung abgestimmt.

Wann ist das BEM-Verfahren abgeschlossen?
Ein BEM-Verfahren ist dann abgeschlossen, wenn für die Situation des Mitarbeitenden eine für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber sinnvolle Lösung gefunden wurde. Da gibt es eine große Palette von Möglichkeiten wie z.B. Reha, Rente, Antrag GdB, Versetzung innerhalb der Abteilung oder des Unternehmens, oder die Übernahme anderer Arbeiten im gleichen Bereich. Hinzu kommen klärende Gespräche im Team oder mit dem Vorgesetzten sowie die Unterstützung durch Zuschüsse und Hilfsmittel der Rentenversicherung oder des Integrationsamtes.

 
 

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