25.01.2023
Der "Tag des Patienten" ruft dazu auf, die Rolle des Patienten durch Information, Mitbestimmung und Mitwirkung zu stärken. Brigitte Lehmann setzt sich als Patientenfürsprecherin der Barmherzigen Brüder Saffig genau hierfür ein.
Am 26. Januar ist der offizielle "Tag des Patienten". Mithilfe des Aktionstages wollen der Bundesverband Beschwerdemanagement für Gesundheitseinrichtungen e.V. und der Bundesverband Patientenfürsprecher in Krankenhäusern e.V. ein starkes Zeichen für Patientenrechte und Gesundheitskompetenz setzen. Genau hierfür setzt sich auch Brigitte Lehmann mit Herzblut und Sachverstand ein: Seit 2017 macht sie sich als Patientenfürsprecherin für die Anliegen von Patient*innen und Klient*innen unserer Einrichtung stark. Wie sie zu dem Amt gekommen ist und was genau die Aufgaben eines Patientenfürsprechers sind, erzählt sie uns in einem kurzen Interview.
1. Wie sind Sie zu der Aufgabe der Patientenfürsprecherin gelangt?
Ich habe schon über 25 Jahre als Gruppenleiterin bei den Barmherzigen Brüdern Saffig gearbeitet, daher ist meine Verbindung zu der Einrichtung sehr stark. 2017 wurde ich angesprochen, ob ich Patientenfürsprecherin werden möchte. Ich habe direkt ja gesagt, weil es mir die Möglichkeit eröffnete, mich mit meiner langjährigen Erfahrung zum Wohl der Patient*innen und Klient*innen einzusetzen – und darüber hinaus auch über mein Dienstverhältnis hinaus den Kontakt zur Einrichtung aufrechtzuerhalten.
2. Was sind die Aufgaben einer
Patientenfürsprecherin?
Als Patientenfürsprecherin bin ich eine neutrale Anlaufstelle, wenn Patient*innen, Klient*innen oder Angehörige unzufrieden mit etwas sind – sei es das Essen, die Behandlung oder die Kommunikation mit Ärzt*innen oder Pfleger*innen. Die betroffenen Personen können jederzeit auf mich zukommen und mir von ihren Problemen erzählen. Ich leite das Anliegen dann an die entsprechende Stelle weiter, damit diese sich darum kümmert und Lösungen erarbeitet. Umgekehrt berichte ich den Patienten natürlich auch von den erzielten Ergebnissen. Somit versuche ich, den Sachverhalt im kontinuierlichen Austausch mit allen Beteiligten zu klären. Dabei stehe ich entweder telefonisch oder auch im persönlichen Gespräch zur Verfügung – wobei ich letzteres klar vorziehe.
3. Wodurch kann die Mitbestimmung von Patient*innen
und Klient*innen konkret gestärkt werden?
Gerade in den stationären Wohnangeboten ist
es wichtig, die Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten zu stärken. Dies
betrifft sämtliche Bereiche des täglichen Lebens in der Einrichtung. Hier hat
sich im Vergleich zu früher glücklicherweise sehr viel getan. Zur Mitbestimmung
gehört auch, dass man es respektiert, wenn jemand etwas nicht möchte. Und schließlich
müssen Patient*innen, Klient*innen und Angehörige jederzeit allumfassend über
ihre Rechte informiert werden, damit sie diese auch wahrnehmen können.