Interview

Versorgung neu denken – bevor Strukturen wegbrechen

Versorgung neu denken – bevor Strukturen wegbrechen

Krankenhäuser zwischen Reformdruck, Sparvorgaben und regionaler Verantwortung. Christian Weiskopf und Jérôme Korn-Fourcade, regionale Geschäftsführer der BBT-Gruppe in Rheinland-Pfalz, äußern sich zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht kurz vor der parlamentarischen Beratung. Gleichzeitig befinden sich die Krankenhäuser mitten in der Umsetzung der Krankenhausreform. Was bedeutet diese Gleichzeitigkeit für die Versorgung in Rheinland-Pfalz? Christian Weiskopf und Jérôme Korn-Fourcade, regionale Geschäftsführer der BBT-Gruppe in Rheinland-Pfalz, ordnen ein, wie Finanzstabilität und regionale Versorgung zusammen gedacht werden müssen – und wo Potenziale im deutschen Gesundheitswesen liegen.

Herr Korn-Fourcade, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht kurz vor der parlamentarischen Beratung. Gleichzeitig befinden sich die Krankenhäuser mitten in der Krankenhausreform. Wie ordnen Sie diese Gleichzeitigkeit ein?

Im vergangenen Jahr wurde, noch unter der alten Bundesregierung, das Krankenhausversorgungs­verbesserungsgesetz, kurz KHVVG, verabschiedet. Das zugehörige Anpassungsgesetz, das KHAG, wurde im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet. Zu beiden Gesetzen fehlen noch Rechtsverordnungen, um sie tatsächlich umsetzen zu können, beispielsweise die Mindestfallzahlen der neuen Bundesleistungsgruppen, die zur Ermittlung der zukünftigen Vorhaltebudgets benötigt werden.

Die Bundesländer sind aktuell dabei, auf Basis von KHVVG und KHAG ihre Landeskrankenhauspläne neu zu formulieren und der Logik der Leistungsgruppen anzupassen. Jetzt kommen an vielen Stellen im System weitere Anpassungsvorschläge durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hinzu. Parallel zur Umsetzung der Reform müssen sich die Kliniken also auch Gedanken um die Auswirkungen der geplanten Sparmaßnahmen ab dem Jahr 2027 machen. Das erhöht den ohnehin schon nur schwer zu bewältigenden bürokratischen Aufwand erneut und ist für die Krankenhäuser eine enorme Herausforderung.

Herr Weiskopf, Sie sind auch Landesvorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im Verband des Klinikmanagements Deutschlands (VKD). Was bedeutet Versorgungssicherheit für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz konkret – insbesondere für ländliche Regionen?

Versorgungssicherheit bedeutet zunächst einmal, dass die Bevölkerung zuverlässig und dauerhaft Zugang zu notwendiger medizinischer Versorgung hat – insbesondere auch zur Notfallversorgung, unabhängig davon, wo die Menschen wohnen. Das ungeplante Krankenhaussterben in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz führt heute schon zu Versorgungsengpässen, gerade in ländlich geprägten Regionen in der Eifel, im Hunsrück und im Westerwald. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird das ungeplante Krankenhaussterben gerade in diesen Regionen weiter beschleunigen, die tendenziell von kleineren Krankenhäusern versorgt werden. Damit verschärfen sich automatisch die Versorgungsengpässe.

Die Stabilisierung der GKV-Finanzen ist ein wichtiges Ziel. Wo verläuft aus Ihrer Sicht die Grenze zwischen notwendiger Finanzstabilisierung und Sparpolitik zulasten der Versorgung?

Christian Weiskopf: Dass die GKV-Finanzen stabilisiert werden müssen, ist unstreitig. Aber eine reine Sparpolitik, wie sie jetzt vorgesehen ist, wird dazu führen, dass der sogenannte kalte Strukturwandel ungebremst weitergeht – also die ungeplante und unstrukturierte Schließung von Klinikstandorten. Einen geschlossenen Krankenhausstandort, auch wenn er für die Versorgung notwendig ist, eröffnet niemand mehr neu. Die Kommunal-, die Landes- und die Bundespolitik muss ehrlich mit sich selbst, aber auch mit uns Leistungserbringern umgehen und gemeinsam definieren, welche Versorgung wir uns mit den zur Verfügung stehenden Mitteln noch leisten können. Daran muss die Krankenhausplanung konsequent, strukturiert und ohne Partikularinteressen ausgerichtet werden.

Und zum Thema Ehrlichkeit gehört auch, dass gerade die freigemeinnützigen Krankenhausträger stark benachteiligt sind. Sie haben nicht die Möglichkeit, ihre Defizite wie kommunale Krankenhäuser oder Universitätskliniken durch Kommunen oder Bundesländer ausgleichen zu lassen. Die Konsequenz ist, dass bis zu 30 Prozent der deutschen Krankenhäuser ihre aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entstehenden Verluste aus den kommunalen oder Länderhaushalten und damit letztlich aus Steuermitteln ausgeglichen bekommen. Das entlastet zwar die GKV-Finanzen, belastet aber die Kommunen. Auch das ist keine Dauerlösung.

Jérôme Korn-Fourcade, Geschäftsführer Finanzen und Unternehmenssteuerung der BBT-Region Koblenz-Saffig
Jérôme Korn-Fourcade, Geschäftsführer Finanzen und Unternehmenssteuerung der BBT-Region Koblenz-Saffig

Viele Reformen setzen auf Konzentration und Spezialisierung. Wie lässt sich das mit wohnortnaher Versorgung, Notfallversorgung und Erreichbarkeit verbinden?

Jérôme Korn-Fourcade: Da muss man meines Erachtens zwischen den einzelnen Gesetzesinitiativen unterscheiden. Das KHVVG zielt in der Tat darauf ab, hochkomplexe Erkrankungen an spezialisierten Zentren zu behandeln. Das ist zum Beispiel im Bereich der Onkologie absolut sinnvoll und begrüßenswert – auch mit Blick auf das Thema Qualität und damit im Sinne der Patientinnen und Patienten.

Trotzdem braucht es in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz auch Anlaufstellen für andere Krankheitsbilder – etwa Kliniken, die sich im Zuge des demografischen Wandels zum Beispiel auf das Thema Geriatrie fokussieren. Das gut übereinander zu bringen, ist die große Aufgabe des neuen Landeskrankenhausplans, der gerade vom Gesundheitsministerium erarbeitet wird und der ab 2027 gelten soll.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist im Kern keine inhaltliche Reform, sondern ein Maßnahmenbündel zur kurzfristigen Stabilisierung des Bundeshaushalts durch Kürzungen in der Patientenversorgung. Dabei haben die gesetzlichen Krankenkassen entgegen aller unterjährigen Prognosen im Jahr 2025 einen Überschuss in Höhe von 3,5 Milliarden Euro erwirtschaftet. Wenn man sich die Situation an vielen Klinikstandorten im Land anschaut, sind die Maßnahmen aus dem Kabinettsbeschluss schon auch ein Stück weit paradox.

Stationäre, ambulante und psychiatrische Angebote müssen künftig stärker zusammengedacht werden. Wo sehen Sie in Rheinland-Pfalz den größten Handlungsbedarf?

Jérôme Korn-Fourcade: Das Entscheidende ist die Präselektion der Patienten. Wer muss aufgrund seiner Erkrankung stationär in einer Klinik aufgenommen und behandelt werden? Welche Operation geht auch guten Gewissens und in guter Qualität ambulant? Und bei wem reicht es, wenn er erst in ein paar Tagen beim Hausarzt oder Facharzt vorstellig wird?

Da hat das doppelte Facharztwesen in Deutschland auf der einen Seite eine sehr niedrigschwellige Erreichbarkeit und auf der anderen Seite eine durch viele Regularien erschwerte Durchlässigkeit. Das heißt, nicht alles, was medizinisch sinnvoll ambulant versorgt werden könnte, darf durch Krankenhäuser erbracht werden. Gleichzeitig darf jeder Patient zu jeder Zeit in eine Notaufnahme kommen.

Patientinnen und Patienten nach Bedarf zur richtigen Zeit in die richtige Versorgungsstufe zu steuern, ist meines Erachtens ein großes Thema, an dem weitergearbeitet werden muss. Das muss dringend mit digitalen Prozessen und einer tiefen Integration der elektronischen Patientenakte einhergehen.

Christian Weiskopf, Geschäftsführer Finanzen und Unternehmenssteuerung der BBT-Region Trier-Rilchingen
Christian Weiskopf, Geschäftsführer Finanzen und Unternehmenssteuerung der BBT-Region Trier-Rilchingen

Welche Rolle können Krankenhäuser bei einer besseren ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung übernehmen – und welche Rahmenbedingungen fehlen dafür?

Christian Weiskopf: Krankenhäuser können hier grundsätzlich sehr gut unterstützen und gerade vor dem Hintergrund des Facharztsterbens in einzelnen Regionen Versorgungsengpässe lösen oder zumindest abmildern.

Auch viele Prozesse rund um die Abklärung vor und die Nachsorge nach stationären Krankenhausaufenthalten könnten deutlich vereinfacht werden. Das würde Patientinnen und Patienten Wege ersparen und Doppeluntersuchungen vermeiden. Dafür müssten aber die Fachärzte im Krankenhaus zunächst ambulante Leistungen zulasten der GKV erbringen können. Genau das dürfen sie heute grundsätzlich nicht – und in wenigen Ausnahmen nur sehr stark eingeschränkt. Hier liegt meines Erachtens eines der größten Potenziale im deutschen Gesundheitswesen.

Die Rahmenbedingungen für die ambulante Leistungserbringung der Krankenhäuser müssen grundlegend reformiert werden. Statt per se alles zu verbieten und nur punktuelle Ausnahmen zuzulassen, sollte zumindest in den Fachgebieten mit fachärztlicher Unterversorgung zunächst grundsätzlich mehr möglich sein. Ausnahmen von der Leistungserbringung durch Krankenhausärzte könnten in begründeten Einzelfällen dann immer noch geregelt werden.

Welche konkreten Auswirkungen hätte zusätzlicher wirtschaftlicher Druck auf die Einrichtungen und die Versorgung in Ihren Regionen?

Jérôme Korn-Fourcade: Die kumulierten Defizite der Kliniken in kommunaler Trägerschaft lagen 2025 bei rund 25 Milliarden Euro. Auch deren Ausgleiche werden im Übrigen aus Steuermitteln aufgebracht und diese Subventionsnotwendigkeit wird weiter ansteigen und damit andere Entwicklungen in den Städten und Kommunen aufschieben oder schlimmstenfalls behindern. Private und freigemeinnützige Krankenhausträger werden mit den Belastungen der Reform allein gelassen. Sie werden gezwungen sein, darauf zu reagieren und ihr Leistungsportfolio anzupassen. Darüber hinaus wird es vermutlich weitere Marktaustritte geben. Das wird die Versorgungssituation vor allem in ländlichen Gebieten weiter verschärfen.

Christian Weiskopf: Die Re-Kommunalisierung der kleineren Klinikstandorte in der Region wird weitergehen. Es werden aber auch einzelne Leistungserbringer oder zumindest Fachbereiche komplett schließen müssen. Das wird den Belegungsdruck und das Patientenaufkommen, besonderes auch in den verbleibenden Notaufnahmen, weiter erhöhen.

Insbesondere wird sich der Trend fortsetzen, einzelne nicht lukrative Leistungen oder Leistungsbereiche nicht mehr anzubieten. Auch das wird die Versorgungsengpässe in unserer Region weiter verschärfen.

Was erwarten Sie jetzt vom parlamentarischen Verfahren – und was ist Ihre wichtigste Botschaft an die Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz, Herr Korn-Fourcade?

Die sehr einseitigen Belastungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für die Leistungserbringer müssen aus unserer Sicht sowohl vom Deutschen Bundestag als auch von den Bundesländern im laufenden Verfahren noch einmal grundsätzlich überdacht werden.

Es ist absolut unverständlich, dass wir uns in diesem Land mit einem Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für den Nato-Bündnis- und Verteidigungsfall wappnen und gleichzeitig die in einem großen Transformationsprozess befindliche medizinische Infrastruktur weiter belasten und destabilisieren, die in einem solchen Szenario dringend benötigt würde. Das geschieht zudem in einer Gesellschaft, die zum Glück immer älter, dadurch aber auch immer kränker wird.

Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass der Wegfall von medizinischer Versorgung in Teilen der Bevölkerung eine Triebfeder für wachsende Politik- und Demokratieverdrossenheit darstellt.

Auch für den vorprogrammierten Aufbau zusätzlicher Bürokratie durch die neuen Quotenregelungen und sogenannten ganzheitlichen Fallprüfungen bei den Anpassungen der Abrechnungsüberprüfungen durch den Medizinischen Dienst braucht es eine grundlegend andere Herangehensweise. Da passiert das Gegenteil des politisch häufig artikulierten Ziels des Bürokratieabbaus.

Unsere Kolleginnen und Kollegen in der direkten Patientenversorgung wollen sich um die uns anvertrauten Menschen kümmern – und nicht einen Großteil ihrer wertvollen Arbeitszeit mit Gutachten zur Rechtfertigung eines Verweildauertags mehr oder weniger verbringen.

Herr Weiskopf, wie ist Ihre Erwartung?

Vom und im parlamentarischen Verfahren erwarte ich, dass es im Interesse der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung grundlegende Änderungen an den vorliegenden Reformentwürfen gibt. Ich erwarte auch, dass wir Leistungserbringer und insbesondere auch unsere Spitzenverbände in diesem Verfahren adäquat gehört und deren berechtigte Bedenken berücksichtigt werden. Auch das ist Teil einer guten Demokratie und kam in den letzten Monaten gerade bei gesundheitspolitischen Fragen regelmäßig zu kurz.

Die Abgeordneten in Rheinland-Pfalz – und hier insbesondere unsere Mitglieder im Bundesrat – müssen sich gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der vorliegenden Form aussprechen. Die Tarifrefinanzierung muss für die Krankenhäuser erhalten bleiben. Statt eines weiteren Zuwachses an Bürokratie braucht es echte Entbürokratisierung. Das würde nicht nur die Leistungserbringer, sondern mittelfristig auch die GKV entlasten.

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Zur Presse-Meldung der BBT-Gruppe

Die Website www.frei-gemeinnützig.de der Katholischen Krankenhäuser informiert umfassend über die Auswirkungen des geplanten Gesetzes zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die Kliniken.

Die katholischen Krankenhäuser: www.frei-gemeinnuetzig.de

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