10.06.2026 | Zentrale der BBT-Gruppe
Interview
Versorgung neu denken – bevor Strukturen wegbrechen

Krankenhäuser zwischen Reformdruck, Sparvorgaben und regionaler Verantwortung. Christian Weiskopf und Jérôme Korn-Fourcade, regionale Geschäftsführer der BBT-Gruppe in Rheinland-Pfalz, äußern sich zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht kurz vor der parlamentarischen Beratung. Gleichzeitig befinden sich die Krankenhäuser mitten in der Umsetzung der Krankenhausreform. Was bedeutet diese Gleichzeitigkeit für die Versorgung in Rheinland-Pfalz? Christian Weiskopf und Jérôme Korn-Fourcade, regionale Geschäftsführer der BBT-Gruppe in Rheinland-Pfalz, ordnen ein, wie Finanzstabilität und regionale Versorgung zusammen gedacht werden müssen – und wo Potenziale im deutschen Gesundheitswesen liegen.
Herr Korn-Fourcade, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz steht kurz vor der parlamentarischen Beratung. Gleichzeitig befinden sich die Krankenhäuser mitten in der Krankenhausreform. Wie ordnen Sie diese Gleichzeitigkeit ein?
Im vergangenen Jahr wurde, noch unter der alten
Bundesregierung, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVG,
verabschiedet. Das zugehörige Anpassungsgesetz, das KHAG, wurde im Frühjahr
dieses Jahres verabschiedet. Zu beiden Gesetzen fehlen noch Rechtsverordnungen,
um sie tatsächlich umsetzen zu können, beispielsweise die Mindestfallzahlen der
neuen Bundesleistungsgruppen, die zur Ermittlung der zukünftigen
Vorhaltebudgets benötigt werden.
Die Bundesländer sind aktuell dabei, auf Basis von KHVVG
und KHAG ihre Landeskrankenhauspläne neu zu formulieren und der Logik der
Leistungsgruppen anzupassen. Jetzt kommen an vielen Stellen im System weitere
Anpassungsvorschläge durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hinzu.
Parallel zur Umsetzung der Reform müssen sich die Kliniken also auch Gedanken
um die Auswirkungen der geplanten Sparmaßnahmen ab dem Jahr 2027 machen. Das
erhöht den ohnehin schon nur schwer zu bewältigenden bürokratischen Aufwand
erneut und ist für die Krankenhäuser eine enorme Herausforderung.
Herr Weiskopf, Sie sind auch Landesvorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im Verband des Klinikmanagements Deutschlands (VKD). Was bedeutet Versorgungssicherheit für ein Flächenland wie Rheinland-Pfalz konkret – insbesondere für ländliche Regionen?
Versorgungssicherheit
bedeutet zunächst einmal, dass die Bevölkerung zuverlässig und dauerhaft Zugang
zu notwendiger medizinischer Versorgung hat – insbesondere auch zur
Notfallversorgung, unabhängig davon, wo die Menschen wohnen. Das ungeplante
Krankenhaussterben in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz führt heute schon
zu Versorgungsengpässen, gerade in ländlich geprägten Regionen in der Eifel, im
Hunsrück und im Westerwald. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wird das
ungeplante Krankenhaussterben gerade in diesen Regionen weiter beschleunigen,
die tendenziell von kleineren Krankenhäusern versorgt werden. Damit verschärfen
sich automatisch die Versorgungsengpässe.
Die Stabilisierung der GKV-Finanzen ist ein wichtiges Ziel. Wo verläuft aus Ihrer Sicht die Grenze zwischen notwendiger Finanzstabilisierung und Sparpolitik zulasten der Versorgung?
Christian Weiskopf: Dass die GKV-Finanzen stabilisiert
werden müssen, ist unstreitig. Aber eine reine Sparpolitik, wie sie jetzt
vorgesehen ist, wird dazu führen, dass der sogenannte kalte Strukturwandel
ungebremst weitergeht – also die ungeplante und unstrukturierte Schließung von
Klinikstandorten. Einen geschlossenen Krankenhausstandort, auch wenn er für die
Versorgung notwendig ist, eröffnet niemand mehr neu. Die Kommunal-, die Landes-
und die Bundespolitik muss ehrlich mit sich selbst, aber auch mit uns
Leistungserbringern umgehen und gemeinsam definieren, welche Versorgung wir uns
mit den zur Verfügung stehenden Mitteln noch leisten können. Daran muss die Krankenhausplanung
konsequent, strukturiert und ohne Partikularinteressen ausgerichtet werden.
Und
zum Thema Ehrlichkeit gehört auch, dass gerade die freigemeinnützigen
Krankenhausträger stark benachteiligt sind. Sie haben nicht die Möglichkeit,
ihre Defizite wie kommunale Krankenhäuser oder Universitätskliniken durch
Kommunen oder Bundesländer ausgleichen zu lassen. Die Konsequenz ist, dass bis
zu 30 Prozent der deutschen Krankenhäuser ihre aus dem
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz entstehenden Verluste aus den kommunalen
oder Länderhaushalten und damit letztlich aus Steuermitteln ausgeglichen bekommen.
Das entlastet zwar die GKV-Finanzen, belastet aber die Kommunen. Auch das ist keine
Dauerlösung.

Viele Reformen setzen auf Konzentration und Spezialisierung. Wie lässt sich das mit wohnortnaher Versorgung, Notfallversorgung und Erreichbarkeit verbinden?
Jérôme Korn-Fourcade: Da muss man meines
Erachtens zwischen den einzelnen Gesetzesinitiativen unterscheiden. Das KHVVG
zielt in der Tat darauf ab, hochkomplexe Erkrankungen an spezialisierten
Zentren zu behandeln. Das ist zum Beispiel im Bereich der Onkologie absolut
sinnvoll und begrüßenswert – auch mit Blick auf das Thema Qualität und damit im
Sinne der Patientinnen und Patienten.
Trotzdem braucht es in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz auch
Anlaufstellen für andere Krankheitsbilder – etwa Kliniken, die sich im Zuge des
demografischen Wandels zum Beispiel auf das Thema Geriatrie fokussieren. Das
gut übereinander zu bringen, ist die große Aufgabe des neuen
Landeskrankenhausplans, der gerade vom Gesundheitsministerium erarbeitet wird
und der ab 2027 gelten soll.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
ist im Kern keine inhaltliche Reform, sondern ein Maßnahmenbündel zur
kurzfristigen Stabilisierung des Bundeshaushalts durch Kürzungen in der
Patientenversorgung. Dabei haben die gesetzlichen Krankenkassen entgegen aller
unterjährigen Prognosen im Jahr 2025 einen Überschuss in Höhe von 3,5 Milliarden
Euro erwirtschaftet. Wenn man sich die Situation an vielen Klinikstandorten im
Land anschaut, sind die Maßnahmen aus dem Kabinettsbeschluss schon auch ein
Stück weit paradox.
Stationäre, ambulante und psychiatrische Angebote müssen künftig stärker zusammengedacht werden. Wo sehen Sie in Rheinland-Pfalz den größten Handlungsbedarf?
Jérôme Korn-Fourcade: Das Entscheidende ist die Präselektion der
Patienten. Wer muss aufgrund seiner Erkrankung stationär in einer Klinik aufgenommen
und behandelt werden? Welche Operation geht auch guten Gewissens und in guter
Qualität ambulant? Und bei wem reicht es, wenn er erst in ein paar Tagen beim
Hausarzt oder Facharzt vorstellig wird?
Da hat
das doppelte Facharztwesen in Deutschland auf der einen Seite eine sehr
niedrigschwellige Erreichbarkeit und auf der anderen Seite eine durch viele
Regularien erschwerte Durchlässigkeit. Das heißt, nicht alles, was medizinisch
sinnvoll ambulant versorgt werden könnte, darf durch Krankenhäuser erbracht
werden. Gleichzeitig darf jeder Patient zu jeder Zeit in eine Notaufnahme
kommen.
Patientinnen
und Patienten nach Bedarf zur richtigen Zeit in die richtige Versorgungsstufe
zu steuern, ist meines Erachtens ein großes Thema, an dem weitergearbeitet
werden muss. Das muss dringend mit digitalen Prozessen und einer tiefen
Integration der elektronischen Patientenakte einhergehen.
Welche Rolle können Krankenhäuser bei einer besseren ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung übernehmen – und welche Rahmenbedingungen fehlen dafür?
Christian Weiskopf: Krankenhäuser können hier grundsätzlich
sehr gut unterstützen und gerade vor dem Hintergrund des Facharztsterbens in
einzelnen Regionen Versorgungsengpässe lösen oder zumindest abmildern.
Auch
viele Prozesse rund um die Abklärung vor und die Nachsorge nach stationären
Krankenhausaufenthalten könnten deutlich vereinfacht werden. Das würde
Patientinnen und Patienten Wege ersparen und Doppeluntersuchungen vermeiden. Dafür
müssten aber die Fachärzte im Krankenhaus zunächst ambulante Leistungen zulasten
der GKV erbringen können. Genau das dürfen sie heute grundsätzlich nicht – und in
wenigen Ausnahmen nur sehr stark eingeschränkt. Hier liegt meines Erachtens
eines der größten Potenziale im deutschen Gesundheitswesen.
Die Rahmenbedingungen für die ambulante Leistungserbringung der Krankenhäuser müssen grundlegend reformiert werden. Statt per se alles zu verbieten und nur punktuelle Ausnahmen zuzulassen, sollte zumindest in den Fachgebieten mit fachärztlicher Unterversorgung zunächst grundsätzlich mehr möglich sein. Ausnahmen von der Leistungserbringung durch Krankenhausärzte könnten in begründeten Einzelfällen dann immer noch geregelt werden.
Welche konkreten Auswirkungen hätte zusätzlicher wirtschaftlicher Druck auf die Einrichtungen und die Versorgung in Ihren Regionen?
Jérôme Korn-Fourcade: Die kumulierten Defizite der Kliniken in kommunaler Trägerschaft lagen 2025 bei rund 25 Milliarden Euro. Auch deren Ausgleiche werden im Übrigen aus Steuermitteln aufgebracht und diese Subventionsnotwendigkeit wird weiter ansteigen und damit andere Entwicklungen in den Städten und Kommunen aufschieben oder schlimmstenfalls behindern. Private und freigemeinnützige Krankenhausträger werden mit den Belastungen der Reform allein gelassen. Sie werden gezwungen sein, darauf zu reagieren und ihr Leistungsportfolio anzupassen. Darüber hinaus wird es vermutlich weitere Marktaustritte geben. Das wird die Versorgungssituation vor allem in ländlichen Gebieten weiter verschärfen.
Christian Weiskopf: Die Re-Kommunalisierung
der kleineren Klinikstandorte in der Region wird weitergehen. Es werden aber
auch einzelne Leistungserbringer oder zumindest Fachbereiche komplett schließen
müssen. Das wird den Belegungsdruck und das Patientenaufkommen, besonderes auch
in den verbleibenden Notaufnahmen, weiter erhöhen.
Insbesondere
wird sich der Trend fortsetzen, einzelne nicht lukrative Leistungen oder
Leistungsbereiche nicht mehr anzubieten. Auch das wird die Versorgungsengpässe in
unserer Region weiter verschärfen.
Was erwarten Sie jetzt vom parlamentarischen Verfahren – und was ist Ihre wichtigste Botschaft an die Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz, Herr Korn-Fourcade?
Die sehr einseitigen Belastungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
für die Leistungserbringer müssen aus unserer Sicht sowohl vom Deutschen
Bundestag als auch von den Bundesländern im laufenden Verfahren noch einmal
grundsätzlich überdacht werden.
Es ist absolut unverständlich, dass wir uns in diesem Land mit einem
Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für den
Nato-Bündnis- und Verteidigungsfall wappnen und gleichzeitig die in einem
großen Transformationsprozess befindliche medizinische Infrastruktur weiter
belasten und destabilisieren, die in einem solchen Szenario dringend benötigt würde.
Das geschieht zudem in einer Gesellschaft, die zum Glück immer älter, dadurch aber
auch immer kränker wird.
Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass der Wegfall von medizinischer
Versorgung in Teilen der Bevölkerung eine Triebfeder für wachsende Politik- und
Demokratieverdrossenheit darstellt.
Auch für den vorprogrammierten Aufbau zusätzlicher Bürokratie durch die
neuen Quotenregelungen und sogenannten ganzheitlichen Fallprüfungen bei den
Anpassungen der Abrechnungsüberprüfungen durch den Medizinischen Dienst braucht
es eine grundlegend andere Herangehensweise. Da passiert das Gegenteil des
politisch häufig artikulierten Ziels des Bürokratieabbaus.
Unsere Kolleginnen und Kollegen in der direkten Patientenversorgung wollen
sich um die uns anvertrauten Menschen kümmern – und nicht einen Großteil ihrer
wertvollen Arbeitszeit mit Gutachten zur Rechtfertigung eines Verweildauertags
mehr oder weniger verbringen.
Herr Weiskopf, wie ist Ihre Erwartung?
Vom und im parlamentarischen Verfahren erwarte ich, dass es im Interesse
der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung grundlegende Änderungen an den
vorliegenden Reformentwürfen gibt. Ich erwarte auch, dass wir
Leistungserbringer und insbesondere auch unsere Spitzenverbände in diesem
Verfahren adäquat gehört und deren berechtigte Bedenken berücksichtigt werden.
Auch das ist Teil einer guten Demokratie und kam in den letzten Monaten gerade
bei gesundheitspolitischen Fragen regelmäßig zu kurz.
Die Abgeordneten in Rheinland-Pfalz – und hier insbesondere unsere
Mitglieder im Bundesrat – müssen sich gegen das
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der vorliegenden Form aussprechen. Die
Tarifrefinanzierung muss für die Krankenhäuser erhalten bleiben. Statt eines
weiteren Zuwachses an Bürokratie braucht es echte Entbürokratisierung. Das
würde nicht nur die Leistungserbringer, sondern mittelfristig auch die GKV
entlasten.
Versorgungssicherheit braucht Handlungsspielräume statt pauschaler Kürzungen – BBT-Gruppe zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die Website www.frei-gemeinnützig.de der Katholischen Krankenhäuser informiert umfassend über die Auswirkungen des geplanten Gesetzes zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf die Kliniken.
Die katholischen Krankenhäuser: www.frei-gemeinnuetzig.de



