Die BBT-Gruppe wurde durch das Land Rheinland-Pfalz angefragt, die Aufnahme von Personen aus dem Maßregelvollzug, die sich im Status der Beurlaubung befinden, am Standort der Barmherzigen Brüder in Saffig zu prüfen. Das neue Leistungsangebot soll in Zusammenarbeit mit der Klinik Nette-Gut entstehen.
Ziel ist es, neue Perspektiven für Menschen im sogenannten Status der Beurlaubung zu entwickeln. Durch das neue Angebot wird ein fließender, erfolgreicher Übergang in die Eingliederungshilfe gewährleistet. Am Standort der Barmherzigen Brüder in Saffig ist eine Wohngruppe für 12 Personen vorgesehen.
Barmherzige Brüder planen erneute umfassende Prüfung der Erweiterung ihres Angebotes und halten am Dialog mit den Menschen vor Ort fest
Die Barmherzigen Brüder Saffig haben die Vertreterinnen und Vertreter der Ortsgemeinde Saffig und die Bürgerinitiative „Sicheres Saffig“ eingeladen, um die vor wenigen Wochen durchgeführte Infoveranstaltung nach zu besprechen und weitere Schritte zu vereinbaren.
Die Barmherzigen Brüder Saffig kündigten in der Infoveranstaltung und im gemeinsamen Gespräch mit der Ortsgemeinde Saffig, den Fraktionen und der Bürgerinitiative "Sicheres Saffig" an, die geplante Erweiterung des Leistungsangebotes für Personen aus dem Maßregelvollzug im Status der Beurlaubung angesichts der geäußerten Kritik aus der Bürgerschaft gemeinsamen mit den beteiligten Landesministerien erneut intensiv zu prüfen, um das Angebot auf verlässliche Füße zu stellen.
Die Projektpartner haben entschieden, dass die Personen nicht wie ursprünglich geplant 2026 in die Einrichtung einziehen werden. Entscheidend für einen Erfolg des Angebots ist eine positive Stimmung in der Gemeinde, denn sie ist ein ganz zentraler Aspekt für den sogenannten ‚sozialen Empfangsraum‘ der Patient*innen. Dies ist leider zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gegeben. Die Ausgestaltung des Angebots in Saffig sowie mögliche Varianten werden genau untersucht.
Die weiteren Schritte werden transparent und offen im bewährten Format des "Runden Tisches" besprochen.
Die Sorge der Bürgerinnen und Bürger und die geäußerte Kritik durch die Bürgerinitiative "Sicheres Saffig" zur Erweiterung des Leistungsangebotes nehmen wir sehr ernst. Es ist uns wichtig das Gespräch mit der Bürgerinitiative und weiteren Vertretern aus der Bürgerschaft zu suchen, um das gegenseitige Vertrauen in ein gutes Miteinander wieder zu stärken. Die 250 Klientinnen und Klienten, die heute in Saffig wohnen, sind ein wertvoller Teil unserer Gemeinschaft. Daher sind die Barmherzigen Brüder Saffig und ihre Partner überzeugt: Wir werden auch in Zukunft durch offenen Dialog und gegenseitiges Verständnis ein gutes Miteinander haben. Wir müssen daran allerdings immer wieder aufs Neue arbeiten. Diesen Schritt gehen wir nun gemeinsam.
Wir nehmen Kritik und Bedenken sehr ernst. Wir sagen daher: Offener Dialog und enge Abstimmung mit Gemeinde und Bürgerschaft ist wichtiger denn je. Was jedoch mit unserem christlichen Menschenbild und unserer Arbeit nicht vereinbar ist, sind die teils abschätzigen und diskriminierenden Äußerungen, die in den zurückliegenden Wochen gegenüber unseren Klientinnen und Klienten, aber auch gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu hören waren. Das ist für uns nicht akzeptabel. Darüber haben wir mit der Gemeinde und der Bürgerinitiative bereits gesprochen.
Die Barmherzigen Brüder Saffig haben die Vertreter der Ortsgemeinde Saffig zudem darüber informiert, dass sie in Kürze den Bauantrag für einen Neubau auf ihrem Gelände einreichen werden. Der Neubau trägt zur jahrzehntelangen bewährten Arbeit der Eingliederungshilfe in Saffig und die damit verbundenen Sicherung der Arbeitsplätze bei. Wir investieren rund 3,5 Millionen Euro in den Standort. Damit wird der Versorgungsauftrag für den Landkreis Mayen-Koblenz, Ahrweiler und die Stadt Koblenz zukunftsfähig gestärkt.
Die BBT-Gruppe und das Land Rheinland-Pfalz haben ihren gemeinsamen Willen zur Realisierung des Angebots bekräftigt. Die Umsetzung istin der Einrichtung der Barmherzigen Brüder Saffig vorgesehen.
Die Barmherzigen Brüder Saffig erfüllen mit dem Angebot ihren Versorgungsauftrag für den Landkreis Mayen-Koblenz, Ahrweiler und der Stadt Koblenz. Unser Auftrag ist es, Menschen mit einer psychiatrischen Beeinträchtigung zu begleiten. Auch Menschen, die aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung eine Straftat begangen haben, zählen zu diesem Personenkreis.
Auf der Grundlage unserer christlichen Werte stellen wir uns als BBT-Gruppe lösungsorientiert der Aufgabe. Unter entsprechenden Rahmenbedingungen sehen wir grundsätzlich die Perspektive, ein bedarfsgerechtes Angebot für den betroffenen Personenkreis zu schaffen. Als großer sozial-caritativer Arbeitgeber in der Region sehen wir hierin einen wichtigen Baustein für die zukünftige Stärkung des Einrichtungsstandortes Saffig.
Die BBT-Gruppe stand mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, dem Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit sowie dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Kontakt. Dies erfolgte nach einer Anfrage des Landes Rheinland-Pfalz an die BBT-Gruppe bzgl. der Realisierung dieses neuartigen Angebots.
Die Barmherzige Brüder Saffig waren erstmals am 17. Januar 2024 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsgemeinderats Saffig zu Gast, um über das Vorhaben zu informieren.
Zur Verstetigung der transparenten Kommunikation in dieser Thematik und zur Besprechung auch anderer Fragen wurde anschließend ein Runder Tisch mit Vertreter*innen der Ortsgemeinde, bestehend aus dem/der Ortsbürgermeister*in, den Beigeordneten, den Fraktionsspitzen von CDU/Bürgerblock und Freien Wählern und dem Direktorium der Barmherzigen Brüder Saffig etabliert. Dieser Runde Tisch hat mehrfach getagt:
Zudem wurden folgende Termine zum erweiterten Dialog über das Projekt durchgeführt:
Die Art der Plätze ist im Kern nicht neu. Dass der genannte Personenkreis im Rahmen der Dauererprobung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe betreut wird, ist gängige Praxis. So werden auch bereits seit etlichen Jahren einzelne Patientinnen und Patienten der Klinik Nette-Gut für forensische Psychiatrie durch die Barmherzigen Brüder Saffig sowohl mit Wohnangeboten als auch in der Teilhabe am Arbeitsleben betreut und begleitet. Der Maßregelvollzug ist auf Angebote in der Eingliederungshilfe angewiesen.
Das nun angestrebte Vorhaben zeichnet sich dadurch aus, dass eine gemeinsame Wohngruppe für 12 Personen aus dem genannten Personenkreis entstehen soll. Die Plätze sind ausschließlich für Menschen vorbehalten, von denen kein erhöhtes Gefahrenpotenzial mehr ausgeht und bei denen kein besonderer Sicherungsbedarf besteht.
Die Belegung der vorbehaltenen Plätze wird in Zusammenarbeit zwischen der BBT-Gruppe und der Klinik Nette-Gut im Hinblick auf medizinisch und pädagogisch-therapeutische Perspektiven entschieden. Ziel ist es, einen fließenden, erfolgreichen Übergang in die Eingliederungshilfe zu gewährleisten.
Das neue Leistungsangebot soll in bestehenden Räumlichkeiten in Mitten des Josef-Otten-Zentrums in Saffig etabliert werden. Aktuell werden die Ausgestaltung des Angebots sowie mögliche Varianten genau untersucht.
Der Maßregelvollzug dient der Sicherung, Besserung und Rehabilitation von Menschen, die aufgrund psychischer Erkrankung oder Suchtmittelproblemen rechtswidrige Taten begangen haben.
Die Beurlaubung ist ein Teil des Maßregelvollzugs und ein wichtiger Schritt zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sie erfolgt unter strengen Auflagen (z.B. Suchtmittelabstinenz, psychologische Betreuung).
Die Eingliederungshilfe beinhaltet insbesondere Leistungen zur sozialen Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben.
Maßregelvollzug:
Der Maßregelvollzug hat das Ziel, Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchtproblematik Straftaten begangen haben, zu sichern, zu therapieren und zu rehabilitieren. Die Unterbringung wird gerichtlich angeordnet und erfolgt in spezialisierten forensisch-psychiatrischen Kliniken. Sie kommt infrage, wenn die Person zum Tatzeitpunkt unter einer schweren psychischen Störung oder Abhängigkeit litt, die ihre Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigte, und wenn weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Es gibt zwei Formen der Unterbringung:
• Nach § 63 StGB: Diese betrifft Personen mit schweren psychischen Störungen, die als dauerhaft gefährlich gelten. Die Unterbringung ist zeitlich nicht begrenzt und endet erst, wenn keine weiteren Straftaten mehr zu erwarten sind.
• Nach § 64 StGB: Diese gilt für suchtkranke Straftäter, bei denen eine Therapie Erfolg verspricht. Die Unterbringung ist auf zwei Jahre begrenzt.
Durch vielfältige Therapieangebote sollen Krankheitssymptome gelindert, die Gefährlichkeit reduziert und eine soziale Wiedereingliederung ermöglicht werden – was letztlich auch die Sicherheit der Allgemeinheit erhöht.
Dauerbeurlaubung
Im geplanten Leistungsangebot befinden sich die Patient*innen in der sogenannten Dauerbeurlaubung, d.h. sie haben neben den erfolgreich abgeschlossenen Therapien die voran gegangene Beurlaubungsphase erfolgreich beendet. In der Beurlaubungsphase dürfen die Patient*innen der Klinik Nette-Gut die Klinik punktuell, zeitlich begrenzt und mit engen Absprachen verlassen und müssen dann wieder zurück in die Einrichtung. Unter Dauerbeurlaubung, die Phase, in welcher sie dann im Josef-Otten-Zentrum leben, versteht man einen dauerhaften Aufenthalt außerhalb der Klinik. Wichtig: Sie sind offiziell weiterhin Patienten der Klinik Nette-Gut. Die Klinik kann Weisungen aussprechen, die für die Menschen in Dauererprobung durchgängig gelten. Diese jeweiligen Regelungen sind individuell. Einer Dauerbeurlaubung geht ein therapeutischer Erfolg voraus.
Eingliederungshilfe
Die Barmherzigen Brüder Saffig sind analog LWTG (Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe) §4 eine Einrichtung der Eingliederungshilfe (SGBIX). Es wir eine Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem LSJVV (Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung) abgeschlossen. Diese Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen werden regelmäßig für alle Leistungsangebote mit dem LSJV abgeschlossen.
Ja. Je nach der individuell vereinbarten Absprache verlassen die Personen alleine oder in Begleitung die Einrichtung bspw. zum Einkaufen oder Spazierengehen. Dies haben sie bereits zuvor in der Beurlaubungsphase in der Klinik Nette-Gut getan. Hier haben sie ihre Zuverlässigkeit und Absprachefähigkeit bereits unter Beweis gestellt.
Das professionell geschulte Personal begleitet die Personen sehr eng. Je nach fachlicher Einschätzung gibt es für jede Person individuelle Pläne, die die Einrichtung fachlich mit der Klinik Nette-Gut abstimmt.
Entscheidendes Kriterium bei der Aufnahme bleibt die Feststellung, dass keine Gefährdung von den Personen ausgeht. Zudem muss eine positive Prognose zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorliegen. Alle Personen, die für einen Umzug nach Saffig in Frage kommen, müssen bereits einige Zeit in der höchsten Lockerungsstufe in der Klinik Nette-Gut gelebt haben. Die Entscheidung erfolgt in einer interdisziplinären Betrachtung aus medizinischer und pädagogisch-therapeutischer Perspektiven. Auch nach der Aufnahme bei den Barmherzigen Brüdern Saffig wird eine engmaschige medizinische Begleitung der Menschen durch die Klinik Nette-Gut stattfinden.
Wir stehen mit unserer Arbeit und unserer Erfahrung für größtmögliche Sicherheit. Die Plätze sind ausschließlich für Personen reserviert, von denen keine erhöhte Gefährlichkeit mehr ausgeht und kein besonderer Sicherungsbedarf besteht. Das heißt: Es geht um Personen,
die die Therapien im Maßregelvollzug erfolgreich durchlaufen haben,
bei denen das multiprofessionelle Behandlungsteam in der Klinik Nette-Gut in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft eine hinreichende Stabilität festgestellt hat,
und bei denen als letzter Schritt vor der Entlassung eine Dauerbeurlaubung erprobt wird.
Dies wird durch die Klinik Nette-Gut, die den Maßregelvollzug durchführt, in jedem einzelnen Fall überprüft.
Im Fokus steht ein nachhaltiges Gelingen und eine Chance für jene Patientinnen und Patienten, die die Beurlaubung aus dem Maßregelvollzug erfolgreich abgeschlossen haben.
Grundsätzlich ist es so, dass keine Deliktgruppen ausgeschlossen werden. Wir arbeiten dabei eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass die Menschen während ihrer Integration gut betreut und die Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.
Die Plätze sind ausschließlich für Personen reserviert, von denen keine erhöhte Gefährlichkeit mehr ausgeht und kein besonderer Sicherungsbedarf besteht. Das heißt: Es geht um Personen,
• die die Therapien im Maßregelvollzug erfolgreich durchlaufen haben,
• bei denen das multiprofessionelle Behandlungsteam in der Klinik Nette-Gut in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft eine hinreichende Stabilität festgestellt hat,
• und bei denen als letzter Schritt vor der Entlassung eine Dauerbeurlaubung erprobt wird
Die fachärztliche (psychiatrische) Begleitung wird durch die Klinik Nette-Gut sicher gestellt. Die Forenisch-psychiatrische Institutsambulanz (kurz: FPIA) wird zu Beginn wöchentlich zu Visiten, Behandlungen und Gesprächen in die Einrichtung kommen. Die FPIA ist bereits jetzt in der Region tätig, da sie für die fachärztliche Versorgung aller Patienten der Klinik Nette-Gut in Dauerbeurlaubung zuständig ist.
Für somatische akut Behandlungen können im Bedarfsfall Krankenhäuser in der Umgebung hinzugezogen werden.
Der Maßregelvollzug ist in verschiedenen Lockerungsstufen unterteilt, die schrittweise aufeinander aufbauen und letztendlich auf eine Entlassung vorbereiten. Zu Beginn der Behandlung in der Klinik gibt es keine Lockerungen nach außen. In den ersten Lockerungsphasen dürfen sich die Patienten dann nur innerhalb der Station, später auf dem Gelände der Einrichtung bewegen. Zu einem späteren Zeitpunkt starten die Patienten langsam mit kurzen, begleiteten Ausgängen, die dann nach entsprechender Verlässlichkeit in unbegleitete Ausgänge übergehen. Aktuell verlassen täglich etwa 80 Patienten die Klinik Nette-Gut und kehren spätestens abends wieder zurück. Wichtig: werden die Auflagen für das Erreichen der nächsten Lockerungsstufe nicht erfüllt, bleiben die Patienten in der Stufe oder gehen auch durchaus wieder eine Stufe zurück.
Nein. Die Einrichtung der Barmherzigen Brüder Saffig ist und bleibt eine Einrichtung der Eingliederungshilfe.
Bei Verstoß gegen die vereinbarten Absprachen wird die Klinik Nette-Gut unmittelbar informiert. Das Fehlverhalten hat eine direkte Konsequenz für den Patienten. Wenn z.B. eine vereinbarte Uhrzeit zur Rückkehr in die Wohngruppe nicht eingehalten wird, wird dies direkt der Klinik gemeldet, die weitere zuständige Behörden einbindet, wie z.B. die Polizeidienststelle Andernach. Gleiches gilt bspw. für eine mögliche Verweigerung der Medikamenteneinnahme. Eine Rückführung in die Klinik zur Krisenintervention ist durchaus eine mögliche Konsequenz von Fehlverhalten.
Nach i.d.R. zwei Jahren wird die Dauerbeurlaubung beendet, wenn das Gericht eine Entlassung aus dem Maßregelvollzug angeordnet hat. Dann befinden sich die Patienten offiziell nicht mehr in der Beurlaubung. Sie unterliegen danach mindestens zwei Jahre und in der Regel maximal fünf Jahre einer Führungsaufsicht. Führungsaufsicht bedeutet, dass die Personen weiterhin unter behördlicher Beobachtung stehen und individuell festgelegte Auflagen erfüllen müssen (z.B. Therapien, regelmäßige Meldungen). Bewähren sich die Personen in diesen Jahren, wird die Maßregel endgültig beendet.
Die Menschen im geplanten Leistungsangebot am Standort Saffig werden nach der Dauerbeurlaubung weitere Möglichkeiten haben, durch die Einrichtung im Rahmen der sozialen Teilhabe (Begleitung) oder Teilhabe am Arbeitsleben (WfbM = Werkstatt für Menschen mit Behinderung) unterstützt zu werden. Dies wird in allen Fällen individuell entschieden und reicht von stationärem Wohnen in den entsprechenden Angeboten der Barmherzigen Brüder Saffig bis hin zu einer ambulanten Betreuung an dem persönlich gewählten Ort oder in umliegenden Gemeinden.
Es wird bei den 12 geplanten Plätzen bleiben. Diese Plätze werden nachbelegt, sobald es die Belegungssituation aufgrund von erfolgreichem Verlauf der Dauerbeurlaubung oder anderen Gründen (z.B. Rückführung und Abbruch der Maßnahme für die einzelne Person oder aufgrund von Versterben) möglich macht.
Sollte der Fall eintreten, dass eine Person nicht zur abgemachten Zeit wieder in der Einrichtung erscheint, wird die Klinik Nette-Gut sofort informiert. Anschließend wird, abhängig vom Fall, gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen. Sollte die Polizei eingeschaltet werden, wird diese die Koordination der Suche leiten und die Informationsweitergabe steuern.
Ja. Die Einrichtung der Barmherzigen Brüder Saffig ist 24/7 mit Personal besetzt und über die zentrale Rufnummer 02625-310 erreichbar. Für das neue Leistungsangebot wird es zudem eine zusätzliche Rufbereitschaft und eine interne Benachrichtigungs- und Alarmierungskette geben.
Durch das neue Leistungsangebot werden ca. 20 neue Arbeitsplätze in Saffig geschaffen. Das Projekt trägt damit zur langfristigen Standortsicherung bei.
Die Mitarbeitenden der Barmherzigen Brüder Saffig sind fachlich sehr gut ausgebildet und vorbereitet auf die Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen. Unabhängig von der Erweiterung unseres Leistungsangebotes gibt es regelmäßige Pflichtfortbildungen für unsere Mitarbeitenden im Bereich Deeskalation, ProDeMa (Professionelles Deeskalationsmanagement) und Selbstverteidigungskurse. Alle Mitarbeiter*innen, die dem neuen Leistungsangebot arbeiten werden, werden vorab mehrtägig in der Klinik Nette-Gut hospitieren und durch das erfahrene Fachpersonal vor Ort geschult und fortgebildet.
In der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen schafft Beziehung Sicherheit. Das bedeutet, dass die engmaschige Betreuung der Personen es ermöglich, kurzzeitige Veränderungen im Umgang oder Verhalten unmittelbar zu erkennen und dann dementsprechend zu handeln.
Des Weiteren werden die Räume über einen lokalen Notfallknopf, über den alle Kolleg*innen im Dienst alarmiert werden können verfügen. Jeder Mitarbeitende wird zudem über ein mobiles Telefon mit Notfallknopf am Körper verfügen. Bei Absetzen eines Notrufs, kann der Standort geortet und Unterstützung angefordert werden.
Ja. Alle Besucher*innen sind herzlich eingeladen die Angebote der Barmherzigen Brüder Saffig weiterhin zu besuchen. Es bestehen keinerlei Einschränkungen.
Die Barmherzigen Brüder Saffig sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bewohner*innen der umliegenden Ortschaften, den bereits hier lebenden Klient*innen und den Mitarbeiter*innen bewusst. Das Vertrauen aller uns zugewandten Personen ist die Basis unserer Arbeit. Eine gute Zusammenarbeit, der regelmäßige Austausch auf Augenhöhe und ein wohlwollendes Miteinander sind uns weiterhin wichtig.
Grundsätzlich stehen die Barmherzigen Brüder Saffig den Bürger*innen telefonisch, per Mail, Post und nach Absprache persönlich zur Verfügung. Dies wurde in der Vergangenheit auch bereits rege genutzt.
Nach Absprache mit den Beteiligten des "Runden Tisches" wird der gemeinsame Dialog fortgeführt. Ein weiteres Treffen ist im Juni 2025 geplant.
Gerne bieten die Barmherzigen Brüder Saffig den Bürger*innen die Möglichkeit sich bei Fragen jederzeit persönlich zu melden. Wir sind dankbar und offen für jede Rückmeldung und freuen uns auf einen gemeinsamen, konstruktiven Weg.
Manuel Quint, Direktor Teilhabedienste, steht Ihnen für Fragen zum Projekt gerne zur Verfügung.
Für Medienanfragen steht Ihnen die Pressestelle der BBT-Region Koblenz-Saffig gerne zur Verfügung.
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