Das Soziale Zentrum für Menschen mit Behinderung erbringt Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemäß § 53 ff SGB XII (Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, Sozialhilfe). Im vollstationären Bereich gehören dazu auch Pflegeleistungen (§ 55 SGB XII).
Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers werden vom Kostenträger herangezogen.
Der Tagespflegesatz für einen Platz im stationären Wohnbereich
beträgt z. Zt. 122,73 € (Stand: 01.07.2011).
Klienten, denen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung zugesprochen wurden, erhalten monatlich eine finanzielle Unterstützung (gemäß § 43a SGB XI) in Höhe von 256 € unabhängig von der Pflegestufe als Zuschuss zu ihren Unterbringungskosten.
Bei unserer Einrichtung handelt es sich jedoch nicht um eine stationäre Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) im Sinne der sozialen Pflegeversicherung, gemäß § 71 (4) SGB XI (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, soziale Pflegeversicherung).
Die Gemeindepsychiatrischen Wohnzentren sind Teil des Sozialen Zentrums für Menschen mit Behinderungen der Einrichtung der Barmherzigen Brüder Saffig. Als regionaler Leistungsanbieter besteht eine Mitgliedschaft im Gemeindepsychiatrischen Verbund der Versorgungsregion Kreis Mayen-Koblenz und Stadt Koblenz.