Heilpädagogische Wohnangebote - Kosten und Status

Das soziale Zentrum für Menschen mit Behinderung erbringt Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gemäß § 53 ff SGB XII (Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch, Sozialhilfe). Im vollstationären Bereich gehören dazu auch Pflegeleistungen (§ 55 SGB XII).

Bei unserer Einrichtung handelt es sich nicht um eine stationäre Pflegeeinrichtung (Pflegeheim) im Sinne der sozialen Pflegeversicherung, gemäß § 71 (4) SGB XI (Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, soziale Pflegeversicherung).


 

Der Tagespflegesatz für einen Platz im stationären Wohnbereich
beträgt z. Zt. 122,73 € (Stand: 07/2011).

Klienten, denen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung zugesprochen wurde, erhalten monatlich eine finanzielle Unterstützung (gemäß § 43a SGB XI) in Höhe von 256 € unabhängig von der Pflegestufe als Zuschuss zu ihren Unterbringungskosten.