Die Finanzierung der stationären Angebote (AWG) erfolgt über eine Pauschalfinanzierung aller Lebenshaltungskosten inklusiv Barbetrag für persönliche Belange durch Pflegesatz im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB XII. Einkommen und Vermögen des Leistungsempfängers werden vom Kostenträger herangezogen.
Die Finanzierung der Leistungen des Betreuten Wohnens erfolgt je nach den Regularien des örtlichen Kostenträgers unterschiedlich – d.h. sie ist in einigen Kommunen einkommens- und vermögensunabhängig, in anderen nicht. Die Finanzierung des Lebensunterhalts erfolgt unabhängig von den Unterstützungsleistungen über eigenes Einkommen bzw. Hilfen zum Le-bensunterhalt nach SGB XII.
Hinzu kommt die Leistungsfinanzierung im Rahmen des SGB V §37a (Soziotherapie) und SGB IX § 17 (Persönliches Budget).
Alle anderen ambulanten Hilfeformen werden vom Kostenträger bis zur Einkommens- und Vermögensgrenze nach SGB XII übernommen.
Die Ambulanten Dienste/ Betreutes Wohnen (GPBZ-Saffig) sind Teil des Sozialen Zentrums für Menschen mit Behinderungen der Einrichtung der Barmherzigen Brüder Saffig. Als regionaler Leistungsanbieter besteht eine Mitgliedschaft im Gemeindepsychiatrischen Verbund der Versorgungsregion Kreis Mayen-Koblenz und Stadt Koblenz.