Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 71 ist jedes Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmern zur Beschäftigung von Schwerbehinderten verpflichtet.
Die Beschäftigungsquote beträgt 5 %, so dass bei 20 Mitarbeitern ein Schwerbehinderter angestellt werden muss.
Wird dieser Prozentsatz nicht erreicht, so ist eine monatliche Ausgleichsabgabe zu zahlen.
Sie liegt pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:
• € 105,00 bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis unter 5%
• € 180,00 bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis unter 3 %
• € 260,00 bei einer Beschäftigungsquote unter 2 %.
Ihre Chance
Eine Auftragsvergabe an die St. Josefs-Werkstätten Plaidt hilft Ihnen, diese Kosten zu minimieren oder ganz zu sparen, da Sie von der in unserem Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung 50 % auf die zu zahlende Ausgleichabgabe anrechnen können.
Die Höhe des jeweiligen Betrages wird auf der Rechnung separat ausgewiesen und kann damit sofort als Bescheinigung für das Integrationsamt genutzt werden.