Ausgleichsabgabe

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 71 ist jedes Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitnehmern zur Beschäftigung von Schwerbehinderten verpflichtet.

Die Beschäftigungsquote beträgt 5 %, so dass bei 20 Mitarbeitern ein Schwerbehinderter angestellt werden muss.

Wird dieser Prozentsatz nicht erreicht, so ist eine monatliche Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Sie liegt pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz:

• € 105,00 bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis unter 5%

• € 180,00 bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis unter 3 %

• € 260,00 bei einer Beschäftigungsquote unter 2 %.



Ihre Chance

Eine Auftragsvergabe an die St. Josefs-Werkstätten Plaidt hilft Ihnen, diese Kosten zu minimieren oder ganz zu sparen, da Sie von der in unserem Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung 50 % auf die zu zahlende Ausgleichabgabe anrechnen können.

Die Höhe des jeweiligen Betrages wird auf der Rechnung separat ausgewiesen und kann damit sofort als Bescheinigung für das Integrationsamt genutzt werden.