Mitwirkung

Ohne Beteiligung keine Teilhabe!

Beschäftigte in den St.Josefs-Werkstätten wirken aktiv an allen sie berührenden Themen mit.

 

Mitwirkung geschieht in der Werkstatt konkret:

 

über den Werkstattrat

Ø      der Werkstattrat besteht aus 5 Beschäftigten und wird alle 4 Jahre neu gewählt

Ø      er vertritt alle Beschäftigten und verhandelt ihre Anliegen mit der Werkstattleitung

Ø      seine Mitwirkungsrechte sind in einer Mitwirkungsverordnung geregelt

Ø       er wacht u.a. darüber, dass geltende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden

 

im Rahmen der Eingliederungshilfeplanung (EHP)

Ø      die Hilfeplanung zwecks Eingliederung in das Arbeitsleben geschieht unter partnerschaftlicher Einbeziehung der Beschäftigten, ihrer Interessen, Wünsche und Ziele

 

vor Ort am Arbeitsplatz

Ø      Einwände und Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten werden berücksichtigt;

Ø      Problemlösungen werden gemeinsam mit den Beschäftigten erarbeitet

 

beim kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)

Ø      2 Mitglieder des Werkstattrates nehmen gleichberechtigt an den Sitzungen des KVP-Teams, dem wichtigsten Gremium für die strategische Entwicklung der Werkstatt, teil.

 

 

Alle 4 oben genannten Mitwirkungsaktivitäten sind als Kernprozesse im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems der St.Josefs-Werkstätten Plaidt einer kontinuierlichen Überprüfung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit unterworfen.

 

 

 

 


 

Kontakt:

Werkstattratsvorsitzender

Werner Weißenbrunn