Beschäftigte in den St.Josefs-Werkstätten wirken aktiv an allen sie berührenden Themen mit.
Mitwirkung geschieht in der Werkstatt konkret:
über den Werkstattrat
Ø der Werkstattrat besteht aus 5 Beschäftigten und wird alle 4 Jahre neu gewählt
Ø er vertritt alle Beschäftigten und verhandelt ihre Anliegen mit der Werkstattleitung
Ø seine Mitwirkungsrechte sind in einer Mitwirkungsverordnung geregelt
Ø er wacht u.a. darüber, dass geltende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden
im Rahmen der Eingliederungshilfeplanung (EHP)
Ø die Hilfeplanung zwecks Eingliederung in das Arbeitsleben geschieht unter partnerschaftlicher Einbeziehung der Beschäftigten, ihrer Interessen, Wünsche und Ziele
vor Ort am Arbeitsplatz
Ø Einwände und Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten werden berücksichtigt;
Ø Problemlösungen werden gemeinsam mit den Beschäftigten erarbeitet
beim kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP)
Ø 2 Mitglieder des Werkstattrates nehmen gleichberechtigt an den Sitzungen des KVP-Teams, dem wichtigsten Gremium für die strategische Entwicklung der Werkstatt, teil.
Alle 4 oben genannten Mitwirkungsaktivitäten sind als Kernprozesse im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems der St.Josefs-Werkstätten Plaidt einer kontinuierlichen Überprüfung hinsichtlich ihrer Wirksamkeit unterworfen.