Um sicherzustellen, dass unsere Bemühungen im Rahmen der beruflichen Bildung und individuellen Förderung personenkreisorientiert greifen können, hat der Gesetzgeber das Eingangsverfahren vorgeschaltet.
Es dient dem behinderten Menschen
• zu entscheiden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,
• festzustellen, welche Kenntnisse und sozialen Kompetenzen der Teilnehmer besitzt,
• weitergehende Möglichkeiten innerhalb und außerhalb der Werkstatt zu prüfen - zur beruflichen Bildung, zum Übergang in eine andere berufsbildende Maßnahme,
• einen Eingliederungsplan zu erstellen, indem Vorschläge für den weitere Rehabilitationsverlauf enthalten sind.