Eingangsverfahren

Um sicherzustellen, dass unsere Bemühungen im Rahmen der beruflichen Bildung und individuellen Förderung personenkreisorientiert greifen können, hat der Gesetzgeber das Eingangsverfahren vorgeschaltet. 
 
Es dient dem behinderten Menschen    
 
         zu entscheiden, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,
 
         festzustellen, welche Kenntnisse und sozialen Kompetenzen der Teilnehmer besitzt,
 
         weitergehende Möglichkeiten innerhalb und außerhalb der Werkstatt zu prüfen - zur beruflichen Bildung, zum Übergang in eine andere berufsbildende Maßnahme,
 
         einen Eingliederungsplan zu erstellen, indem Vorschläge für den weitere Rehabilitationsverlauf enthalten sind.