Um den besonderen Anforderungen und Ansprüchen in der Förderung und Betreuung von psychisch behinderten Menschen gerecht zu werden, steht den Beschäftigten ein psychologischer Dienst zur Verfügung. Dabei steht das Einbringen von arbeits-, betriebs- und organisationspsychologischen Fachwissens im Vordergrund. Zu den speziellen Aufgabenfeldern des psychologischen Dienstes gehören: