Heimbeirat

Aufgaben und Mitwirkung

Laut § 29 "Aufgaben des Heimbeirates" hat der Heimbeirat folgende Aufgaben:

  • Maßnahmen des Heimbetriebes, die den Bewohnern des Heims dienen, bei dem Leiter oder dem Träger des Heims zu beantragen, Anregungen und Beschwerden von Bewohnern entgegenzunehmen und erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit dem Leiter oder in besonderen Fällen mit dem Träger auf ihre Erledigung hinzuwirken
  • Die Eingliederung der Bewohner in dem Heim zu fördern
  • Bei Entscheidungen in Angelegenheiten nach den §§ 30, 31 mitzuwirken
  • Vor Ablauf der Amtszeit einen Wahlausschuss zu bestellen (§ 6)
  • Den Bewohnern einen Tätigkeitsbericht zu erstatten (§ 20).

Im § 30 wird die Mitwirkung bei Entscheidungen geregelt.

Der Heimbeirat wirkt bei Entscheidungen des Leiters oder des Trägers in folgenden Angelegenheiten mit:

  • Aufstellung oder Änderung der Musterverträge für Bewohner und der Heimordnung
  • Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen
  • Änderung der Heimkostensätze
  • Planung oder Durchführung von Veranstaltungen
  • Freizeitgestaltung
  • Unterkunft, Betreuung und Verpflegung
  • Erweiterung, Einschränkung oder Einstellung des Heimbetriebes
  • Zusammenschluss mit einem anderen Heim
  • Änderung der Art und des Zweckes des Heims oder seiner Teile
  • Umfassende bauliche Veränderungen oder lnstandsetzungen des Heims

Laut § 31, "Mitwirkung bei Leistung von Finanzierungsbeiträgen", wirkt der Heimbeirat auch unter gewissen Umständen bei der Aufstellung der Haushalts- oder Wirtschaftspläne mit.